Wir verteidigen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit!

Kein Zweifel: Es steht schlecht um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland. Wenn der komplette Youtube-Kanal des bekannten Blogs „Achse des Guten“ einfach gelöscht wird und dies zu keinerlei Aufschrei der Medien und der Altparteien führt, dann hat unser Land sich auf einen gefährlichen Pfad begeben. Wenn die größte Boulevardzeitung des Landes den Messenger-Dienst „Telegram“ pauschal als „Hass-Plattform“ diffamiert, dann zeugt dies von einem Klima, in dem Kritik an der Regierung stigmatisiert und auf das Übelste verunglimpft wird. Wenn sich die gleiche Zeitung dann auch noch fragt, wie „hilflos“ wir „gegen Telegram“ seien, dann fragt man sich, welche autoritären Staatsvorstellungen in den Köpfen deutscher Journalisten und Politiker vorherrschen. Vor diesem Hintergrund sagt die AfD als einzige Partei im Deutschen Bundestag: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist massiv in Gefahr und muss deshalb mit höchster Priorität verteidigt werden!

Denn die Festschreibung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz (Artikel 5) reicht nicht aus, wenn Meinungsfreiheit nicht auch gelebt wird. Wir leben jedoch in einer Zeit, in der beispielsweise die Kritiker der Corona-, Migrations-, Klima- und Gender-Politik permanent stigmatisiert und mit Totschlag-Begriffen mundtot gemacht werden sollen. Flankiert wird diese indirekte Zensur durch die direkte Netz-Zensur in sozialen Medien. Extremistische und gewaltverherrlichende Beiträge, die zweifellos zu verurteilen sind, werden instrumentalisiert, um legitime Kritik zu verteufeln. Dieser autoritären Unkultur stellen wir uns konsequent entgegen!

Grundgesetz: Artikel 5.

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