Standhaftes Osteuropa – Danke Polen und Ungarn!

1.800.000.000.000 (1,8 Billionen) Euro möchte die EU in den nächsten sieben Jahren ausgeben. 750 Milliarden davon sollen im Rahmen eines Fonds als „Corona-Wiederaufbauhilfe“ an bestimmte Staaten gehen, etwa die Hälfte davon als Kredite. Netto würden besonders Italien und Spanien von diesem Fonds profitieren, die auch in der Tat von der Pandemie sehr stark betroffen waren und sind. Zahlmeister in der Gesamtbetrachtung wäre natürlich wieder das ebenfalls schwer gebeutelte Deutschland. Das ist nichts neues. Neu ist aber, dass die EU zur Finanzierung des Fonds eigene Anleihen ausgeben möchte, also Schulden aufnehmen möchte, für die wiederum die Mitgliedsstaaten, also wieder vor allem Deutschland, haften. Bisher waren sich die Juristen weitesgehend einig, dass so etwas rechtlich gar nicht möglich ist, die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen lässt sich davon aber nicht beirren. Auf dem Weg zu den „Vereinigten Staaten von Europa“, von denen von der Leyen schon 2011 schwärmte, will man sich offenbar von schnöden Verträgen und Staatsverfassungen nicht aufhalten lassen.

Allerdings hat die EU einen großen Fehler gemacht: Sie hat mit Rats- und Parlamentsmehrheit einen sogenannten „Rechtsstaatsmechanismus“ eingeführt, der die Auszahlung von EU-Geldern an Mitgliedsstaaten angeblich an die Rechtsstaatlichkeit knüpft. Dass es dabei aber nicht um echte Gewaltenteilung und die Einhaltung von Verfassungsrecht und Gesetzen geht, liegt auf der Hand, denn sonst wäre Deutschland unter Kanzlerin Merkel wohl einer der ersten Aspiranten auf den Ausschluss von den EU-Mitteln. Es geht tatsächlich um die sogenannten „europäischen Werte“ und das zielt auf die osteuropäischen Mitgliedsländer, die sich diesen verweigern.

In der Interpretation der EU bestehen diese „europäischen Werte“ insbesondere aus folgenden ideologischen Grundsätzen:
– Immer stärkere EU-Integration, also Abgabe eigener Entscheidungsgewalt, ungeachtet der nationalen Volkssouveränität, Gesetze und Verfassungen
– Umfassende Implementierung der Gender-Ideologie und eines „Rechts“ auf Abtreibung
– Bereitschaft zur massenhaften Aufnahme von kulturfremden Migranten zur Aushöhlung der nationalen Identität

Der Fehler der EU war dabei, zu glauben, dass Polen und Ungarn nur bluffen, als sie ankündigten, den EU-Haushaltsplan zu blockieren, wenn dieser „Rechtsstaatsmechanismus“ tatsächlich kommt. Denn im Unterschied zu diesem Mechanismus muss der Haushalt einstimmig beschlossen werden. Aber Polen und Ungarn machen ernst und verhindern so mindestens eines von zwei Übeln: Entweder die illegale Schuldenaufnahme durch die EU oder die Einführung eines ideologischen Knebels.

Für uns heißt das, Danke zu sagen für diese Standhaftigkeit. Bei aller berechtigten Kritik an der damaligen EU-Osterweiterung muss man heute feststellen, dass gerade die Mitgliedschaft von Polen und Ungarn eine echte Bereicherung und ein wichtiges Korrektiv für die EU ist.

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