Pauschale Schuldunfähigkeit bei Islamisten: Schluss mit der Verhöhnung der Opfer!

Während wir noch schockiert auf den grausamen Doppelmord in Ludwigshafen blicken, beginnt am Freitag der Gerichtsprozess gegen einen anderen Messerstecher. Ein 28-jähriger Palästinenser, der wohl in Syrien aufgewachsen ist, hatte im November 2021 in einem ICE zwischen Passau und Nürnberg wahllos auf Fahrgäste eingestochen. Die Ermittler vermuten ein islamistisches Motiv, weil man beim Tatverdächtigen unter anderem islamistische Text- und Videodateien fand, die auch Terroranschläge gegen Nicht-Muslime verherrlichten. Doch dies hält den Anwalt des Mannes nicht davon ab, von einer psychischen Störung auszugehen und den „psychischen Zustand“ des Täters schon im Vorfeld als „Dreh- und Angelpunkt des Prozesses“ zu bezeichnen.

Ein Gutachter hatte dem Mann kurz nach der Tat eine paranoide Schizophrenie attestiert und ihn in diesem Zusammenhang als schuldunfähig dargestellt. Doch ein zweites Gutachten löste diese Behauptung plötzlich in Luft auf. Nun ist zu befürchten, dass die Karte der psychischen Erkrankungen auch beim aktuellen Fall in Ludwigshafen gespielt werden könnte. Schließlich gibt es laut bayerischem Verfassungsschutz in den letzten Jahren eine „Zunahme psychischer Probleme bei auffällig gewordenen einzelagierenden Personen.“ Dabei sei es oftmals schwer, herausfinden, „ob es sich um einen islamistischen Terroranschlag oder um Taten psychisch erkrankter Personen handelt“. Als ob Beides sich widersprechen würde!

Der Täter in Ludwigshafen soll laut Augenzeugen „Allahu akbar“ gerufen haben. Dennoch spricht die Polizei davon, dass es bislang keine Hinweise auf einen islamistischen Terroranschlag gebe. Es ist aber nicht hinnehmbar, wenn reihenweise schwerste Straftaten als Ausdruck einer vermeintlichen psychischen Erkrankung relativiert werden. Anstatt solche Diskussionen in den Fokus zu rücken, müssen die Täter endlich abgeschoben und unsere Grenzen geschützt werden.

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