Neuer Bußgeldkatalog sorgt schon bei Tempoüberschreitung von 21 km/h für Fahrverbot

Büttner: Ideologischer Angriff auf die Autofahrer trifft vor allem den ländlichen Raum

Ab dem 28. April 2020 tritt ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der für höhere Strafzahlungen und einer schnelleren Abgabe des Führerscheins bei Autofahrern sorgt. Nunmehr wird die innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h bereits ausreichen, um mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt zu werden. Auch außerorts werden die Regeln verschärft, dort soll schon die einmalige Tempoüberschreitung um mindestens 26 km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot führen.

Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner: „Die neue Regelung trifft gerade den ländlichen Raum und damit insbesondere Sachsen-Anhalt. Viele Anwohner müssen weite Strecken über Land absolvieren, um zu arbeiten, Einkäufe zu erledigen oder die Familie zu besuchen. Fahrrad fahren ist oftmals keine Alternative, weil es zu wenige Radwege gibt und die Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut ist. Angesichts der Tatsache, dass 2019 die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland auf einen historischen Tiefstand zurückgegangen ist, kann die Verschärfung der Strafen nur als ein Angriff aus rein ideologischen Gründen bewertet werden, um den Verzicht auf das Autofahren in zunehmendem Maß zu erzwingen.“

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