Jetzt Amtlich: Merkel-Regierung agierte auch bei der „Energiewende“ rechtswidrig!

Nicht nur im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ist die Bundesregierung offenbar zunehmend mit der Aufgabe überfordert, rechtssichere Gesetze zu beschließen. Auch in der Energiepolitik muss Merkels Stümper-Truppe eine weitere juristische Klatsche einstecken: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Vattenfall-Klage Recht gegeben und somit die im Zusammenhang mit der „Energiewende“ getroffene Entschädigungsregelung für Atomkonzerne gekippt! Nicht nur, dass noch immer nicht die Vorgaben umgesetzt wurden, die das Gericht bereits im Jahr 2016 verlangt hatte. Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 ist darüber hinaus wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten.

Die juristische Farce steht somit stellvertretend für den insgesamt dilettantischen Umstieg in die Solar- und Windenergie. Die Bilanz dieses grünen Prestigeprojekts, das von der Merkel-CDU nur aufgrund von reiner Anbiederung an den grünen Zeitgeist exekutiert wurde, ist katastrophal: Während die Bürger unter den höchsten Strompreisen der Welt ächzen und die Versorgungssicherheit immer brüchiger wird, wurde im Kampf gegen eine vermeintliche Klimakatastrophe nichts gewonnen. Ein im Januar bekannt gewordenes Positionspapier aus CDU-Kreisen zeigte, dass der Union inzwischen dämmert, was die AfD schon seit Langem sagt: Der überstürzte Ausstieg aus der Kernenergie muss überdacht werden – insbesondere ist der gleichzeitige Ausstieg aus der Kohle einfach nicht zu schultern. Doch für einen vernünftigen Energie-Mix und pragmatische Energiepolitik ohne grüne Scheuklappen steht derzeit nur die AfD.

Spiegel online: „Verfassungsrichter kippen Entschädigungsregelung für Atomkonzerne“.

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