„Infektionsschutzgesetz“ beschlossen: Schwarzer Tag für unser Grundgesetz!

Der heutige Beschluss im Deutschen Bundestag beschert uns einen weiteren schwarzen Tag für das Grundgesetz! Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (Drucksache 19/28444), das auch als „Infektionsschutzgesetz“ bezeichnet wird, wurde von den Regierungsparteien verabschiedet. Das Machwerk bedeutet nicht nur eine Verstetigung der Politik der Grundrechts-Einschränkungen, sondern es hebelt auch den Föderalismus aus und gibt dem Bund extrem beunruhigende Befugnisse. Paragraf 28b Absatz 6 regelt, dass die Bundesregierung „zusätzliche Gebote und Verbote“ erlassen kann, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.

Diese Regelung wurde getroffen, um im Falle des Auftretens einer vermeintlich besonders tödlichen Virus-Variante „nicht wieder auf das Format der Ministerpräsidentenkonferenz angewiesen zu sein“, wie die Tageszeitung „Die Welt“ mit Bezug auf Äußerungen des CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak zynisch formuliert. Das heißt im Klartext: Die Bundesländer werden entmachtet, Merkel soll noch autoritärer durchregieren können. Natürlich wird zur Beschwichtigung sofort angeführt, dass Bundestag und Parlament zustimmen müssen, um solche Sonderbefugnisse zu ermöglichen – doch was bedeutet das schon noch in der Zeit der Merkel-Ära, in der Abgeordnete notfalls mit Mobbing, Einschüchterung und der Androhung eines Mandatsverlusts auf Linie gebracht werden? Die AfD wird es immer wieder sagen: Unser Rechtsstaat und unsere demokratischen Grundrechte dürfen auch in Corona-Zeiten niemals ausgehebelt werden!

Welt.de: „Paragraf 28b Absatz 6 – Die Hintertür im Infektionsschutzgesetz.“

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