Eltern dürfen nicht entmachtet werden: Nein zum „Selbstbestimmungsgesetz“!

Vorsicht ist geboten, wenn rot-grün-gelbe Ideologen von „Selbstbestimmung“ oder „Toleranz“ sprechen – denn meist verbirgt sich dahinter etwas gänzlich anderes. So auch beim sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“, welches die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschließen will. Der Kern des Gesetzes: Kinder ab 14 Jahren sollen zukünftig auch ohne elterliche Zustimmung ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern können, wenn ein Familiengericht grünes Licht gibt. Es ist der Weg in eine Welt der totalen Beliebigkeit, ohne die Folgen zu bedenken.

Hinter der wohlklingenden Phrase der Selbstbestimmung wird vor allem eines getan: Eltern werden wieder einmal entmachtet, die familiäre Autorität wird durch den Staat ersetzt. Denn das Familiengericht soll dem Wunsch nach Geschlechtswechsel nur widersprechen, wenn es dem Kindeswohl widerspricht. Eine Kindeswohlgefährdung wird sich aber kaum mit juristischer Unanfechtbarkeit begründen lassen, wenn für einen Geschlechtswechsel sogar ärztliche Atteste und Gerichtsgutachten nicht mehr erforderlich sein sollen. Auch wenn das „Selbstbestimmungsgesetz“ keine Regelungen zur medizinischen Geschlechtsumwandlung enthält, sind die Befürchten bei Ärzten sowie bei Kinder- und Jugendpsychiatern groß. Sie befürchten, dass Jugendliche zu einer voreiligen Geschlechtsumwandlung bewegt werden, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt.

Doch die Dauerbeschäftigung mit obskuren Randthemen und die Entmachtung der Eltern sind symptomatisch für den politischen Mainstream, der vergessen hat, was die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit eines Landes ist: Familien und Kinder! Wenn die Ampel-Parteien und die CDU sich dessen noch bewusst wären, dann würde von morgens bis abends über Familienförderung diskutiert werden – und nicht über Gender-Sterne, Geschlechtsumwandlungen und Regenbogen-Armbinden. Wir sagen „Nein“ zum Selbstbestimmungsgesetz und „Ja“ zur Familie!

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