Bewegungsfreiheit auch in Corona-Zeiten erhalten!

Am heutigen Freitag entschied der Deutsche Bundestags über Merkels sogenannte „Notbremse“, mit der sie ihre eigenen Corona-Versäumnisse zu kaschieren versucht. Dieser erneute Angriff auf unsere Grundrechte und auf unsere persönlichen Freiheiten beinhaltet unter anderem nächtliche Ausgangssperren, menschliche Kontaktverbote, faktische Laden-Enteignungen und die nicht minder umstrittenen Schulschließungen. Nicht nur die eigene CDU-Fraktion und die Ministerpräsidenten, auch die Juristen in Merkels Kanzleramt sind entsetzt und zerreißen die Pläne in einem Geheimpapier in der Luft.

Der Gesetzentwurf sei „fachlich problematisch“, erklärt eine „Top-Juristin“ (BILD) eines Referats für Gesundheitspolitik im Kanzleramt, die ihre Bedenken an Kanzleramts-Chef Helge Braun gesandt hat. Die Merkel-Vertraute liegt dabei mit ihrer Kritik voll auf AfD-Linie: Der „rein inzidenzbasierte Maßstab“ sei „angreifbar“, die Schulschließungen widersprächen in dieser Form dem Recht auf Bildung. Eine Beschränkung der Kundenzahl für eine bestimmte Fläche im Einzelhandel sei bereits „mehrfach gerichtlich beanstandet“ worden. Stimmt, aber seit wann kümmert Merkel sich um rechtsstaatliche Prinzipien und Gerichtsentscheidungen? Es erscheint undenkbar, dass die Kanzlerin sich durch solche juristischen Argumente umstimmen lässt. Realistischer ist da schon eher, dass die kritische Kanzleramts-Expertin unter Umständen als „Alu-Hut“ stigmatisiert und ins Archiv versetzt werden könnte.

Bild.de: „Geheim-Gutachten aus dem Kanzleramt – Eigene Experten zerfetzen Merkels Ausgangssperre.“

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