AfD reicht Klage ein: Journalisten vorab über Gerichtsurteile informiert!

Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat eigentlich ein unvorstellbarer Vorgang: Ein kleiner Journalistenzirkel erfährt schon vor Verkündung eines Urteils, wie das Gericht entscheiden wird. Doch genau so ist es über Jahre hinweg praktiziert worden – und zwar ausgerechnet am Bundesverfassungsgericht. Dort erhielten Mitglieder einer „Justizpressekonferenz“ die Pressemitteilungen der Urteile vorab. Zu dem erlauchten Kreis sollen auch „zahlreiche“ ARD- und ZDF-Journalisten gehören, berichtet der „Tagesspiegel“. Zuvor war die unfassbare Regelung jahrelang geheim gehalten worden. Die AfD hat bereits Klage gegen das zweifelhafte Prozedere eingereicht (3 K 606/21).

Die Gründe für diese Klage liegen auf der Hand. Die Vorab-Informationen lassen sich beispielsweise schwerlich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Parteimitgliedern vereinbaren, die vor dem Gericht als Kläger auftreten. Nicht hinnehmbar ist auch, dass Journalisten häufig noch vor der Urteilsverkündung AfD-Politiker interviewten und dabei ihren Informationsvorsprung nutzten, um AfD-Politiker in üblicher Manier als inkompetent darzustellen.

Konkret bezieht sich die AfD-Klage übrigens auf eine entsprechende Vorab-Information im Fall der rechtswidrigen Antifa-AfD-Agitation von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Ausgerechnet als Innenminister hatte Seehofer seine Ministeriumsseite missbraucht, um die AfD als „staatszersetzend“ zu beschimpfen. Damit verletzte Seehofer das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellte. Es gibt also guten Grund zur Zuversicht, dass auch die aktuelle AfD-Klage erfolgreich sein wird.

Tagesspiegel.de: „»Geheime« Öffentlichkeitsarbeit kommt vor Gericht.“

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