"Öffentlich-Rechtliche" können...

Der Medienminister des Landes Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, fordert in Zeiten der Corona-Pandemie Hilfsprogramme des Bundes auch für private Radio-, Fernseh- und Presseunternehmen.

Robras Ansicht nach leisteten diese Unternehmen „mit ihrer Berichterstattung neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders in Krisenzeiten einen systemrelevanten Beitrag zur sachgerechten Information und Meinungsbildung“.
Warum für Radio, Fernsehen und Presse zusätzliche Hilfsprogramme – also über die allgemeinen Hilfen hinaus – aufgesetzt werden sollen, erscheint dabei eher zweifelhaft. Die angebliche Systemrelevanz privater Medienunternehmen lässt zudem die Funktion und Relevanz der GEZ-Medien fraglich erscheinen, da diese eigentlich bereits die mediale Grundversorgung sicherstellen sollten.

Wir sind der Meinung: Anstatt private Medienunternehmen durch den Staat gesondert zu unterstützen, sollte dafür besser ein Teil der horrenden Rundfunkgebühren verwendet und umgeleitet werden. In Krisenzeiten appellieren die sogenannten „Öffentlich-Rechtlichen“ an unsere Solidarität. Diese können sie nun selbst zeigen, indem sie den privaten Sendern etwas von ihrem enormen Budget zur Verfügung stellen. Beispielsweise könnte ein Verzicht auf teure Produktionen erfolgen. Auch wäre die temporäre Reduzierung der ohnehin äußerst üppigen Gehälter innerhalb des GEZ-Apparats denkbar. Schließlich wird auch in der freien Wirtschaft in Krisenzeiten Kurzarbeitergeld gezahlt.

Quelle:
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=909448&identifier=eae33419e5bb85701736af90e57e282d

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