EU sollte Kindergeldbetrug verhindern statt Österreich zu sanktionieren

2018 hatte Deutschland 536 Mio. Euro Kindergeld für 291.000 im Ausland lebende Kinder überwiesen – Nur zehn Prozent hatten deutschen Pass.

Der Sozialpolitische Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, Guido Reil, hat für die Klage der EU gegen Österreich in Bezug auf die 2018 getroffene Kindergeld-Regelung wenig Verständnis. Die österreichische Regierung aus FPÖ und ÖVP hatte beschlossen, die Zahlungen des Kindergeldes zu indexieren, also bei im Ausland lebenden Kindern an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anzupassen:

,,Das österreichische Sozialsystem wurde in eklatanter Weise missbraucht. Die damalige Regierung in Wien hat völlig richtig gehandelt, um diesen Missbrauch zu stoppen. Natürlich gehört das Kindergeld indexiert, auch in Deutschland: Es kann nicht sein, dass deutsche Rentner in Berlin in Altersarmut leben müssen, damit es Kindern in Bukarest besser geht.

Anstatt Österreich zu verklagen, sollte man das österreichische Modell zum Standard erklären, auch bei uns: 2018 überwies Deutschland rund 536 Millionen Euro an Kindergeldzahlungen an Konten ins Ausland  – rund 15 mal mehr als noch im Jahre 2010. Das Geld floss für insgesamt 291.000 im Ausland lebende Kinder, wovon lediglich knapp über zehn Prozent einen deutschen Pass haben. Der deutsche Sozialstaat ist dysfunktional und lädt zu systematischem Betrug ein, vernachlässigt dabei aber die eigenen Leute. Das gilt es zu beenden.’’

Nicht schlüssig ist der Vorstoß der Kommission auch deshalb, weil sie 2016 der britischen Regierung eine solche Indexierung, wie sie Österreich vorgenommen hat, selbst noch angeboten hatte. Im Februar 2016 kündigte die Kommission eine Änderung der einschlägigen Verordnung Nr. 883/2004 an, „damit die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausfuhr von Leistungen für Kinder in einem anderen als dem Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer wohnt, die Möglichkeit erhalten, die Höhe dieser Leistungen an die Bedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem das Kind wohnt, zu koppeln“.

Eine diesbezügliche Anfrage von Guido Reil von November 2019 blieb bis heute unbeantwortet.

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