Corona: AfD-Fraktion Brandenburg erfolgreich vor dem Verfassungsgericht

Alle Abgeordneten der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag haben gemeinsam gegen Teile der Eindämmungsverordnung der rot-grün-schwarzen Landesregierung geklagt. Dabei ging es vorrangig um die gravierenden Einschnitte beim Versammlungsrecht. Sich friedlich zu versammeln und zu demonstrieren ist im Grundgesetz festgeschrieben und damit allen Bürgern garantiert. Die Corona-Hysterie bot den Regierenden vermeintlich Anlass dieses Recht zu beschneiden und der Polizei ebenso vermeintlich das Recht, Demonstrationen zu unterbinden. Das war und ist nicht rechtens. Das haben die Richter jetzt entschieden und der Klage der AfD in diesem Punkt stattgegeben. Ab sofort dürfen sich im Land Brandenburg wieder mehr als 150 Menschen unter freiem Himmel treffen und demonstrieren. Das ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und die Bestätigung, dass die Corona-Hysterie nicht von den Regierenden missbraucht werden darf, um Opposition und Andersdenkende zu unterdrücken.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD in Brandenburg, Birgit Bessin, freut sich sehr über diesen Erfolg und teilt gleichzeitig mit, dass damit die Arbeit der AfD für die Bürger längst nicht getan ist. Sie sagte afdkompakt.de: „Nach den Ablehnungen unserer Anträge zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen im Landtag ist das nun ein deutlicher Etappensieg für uns! Dem Hauptverfahren sehen wir zuversichtlich entgegen, auch wenn die Gesundheitsministerin sich über die gestrige Entscheidung überrascht zeigte und anführte, die Landesregierung hätte noch nie eine Niederlage kassiert. Wir werden weiter gegen die Eindämmungsverordnung vorgehen – bis für alle Brandenburger wieder komplette Freiheit herrscht.“

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